Bildungsförderung

Weiterbildungen werden in Deutschland unterstützt. Auch der Staat hilft dabei mit. Bilden Sie sich weiter und nehmen Sie Förderungen und Ermäßigungen in Anspruch

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Förderungsmöglichkeiten für berufliche Weiterbildung in Deutschland

Nachfolgend finden Sie ausgewählte Beispiele zur Förderungen und Finanzierungen Ihrer Weiterbildung. Die Inhalte sind Anregungen für Sie. Änderungen seitens der Förderungsgeber sind vorbehalten. Unter >> diesem Link können Sie die Fördermöglichkeiten für Ihre berufliche Weiterbildung finden, die auf Sie aktuell zutreffen. Im Folgenden erhalten Sie auch nochmals alle Informationen zu Fördermöglichkeiten aufgelistet und verlinkt. Bei Fragen melden Sie sich gerne bei unserem Beratungsteam.

 

Förderung und Finanzierung von Digitalisierung in NRW

Aller Anfang ist schwer. Das gilt auch für Veränderungsprozesse im eigenen Unternehmen. Überhaupt muss der Veränderungsbedarf zunächst erstmal erkannt werden. Anschließend gilt es, die Veränderungen in Angriff zu nehmen: Prozesse optimieren und digital organisieren – das ist Digitalisierung. Mögliche digitale Handlungsfelder im Einzelhandel sind beispielsweise:

  • Online-Shops/E-Commerce: Wie finden meine Kunden meine Produkte im Internet und wie gestalte ich den Online-Handel?
  • Online Werbung schalten: Wie erreiche ich alte und neue Kunden online in den sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram und Co.?
  • Neue Technik einsetzen: Dazu gehört Kamera- und Videoausrüstung, WLAN, Bildschirme für Schaufenster, Tablet-Kassensysteme uvm.

Studien belegen insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) großen Handlungsbedarf. Digitalisierung darf aber nicht an der Finanzierung scheitern. 

>> Aller Informationen dazu finden Sie hier

 

Baden-Württemberg: Bildungszeit

  • Wer? Arbeitnehmer/innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in BW, Auszubildende und Studierende der dualen Hochschule BW, deren Arbeitsverhältnis seit mindestens 12 Monaten besteht.
  • Was wird gefördert? Weiterbildungen, die durchschnittlich 6 Zeitstunden pro Tag umfassen.
  • Wie viel? 5 Tage bezahlter Bildungsurlaub (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche)
  • Beantragungsfrist: 9 Wochen vor Kursbeginn

 

Für Unternehmen: Weiterbildungsförderung bei der Arbeitsagentur

 

Werbungskosten - Ihre Steuerersparnis

Nach zwei Grundsatzurteilen des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen VI R 120/01 und VI R 137/01) sind die Kosten für die berufliche Weiterbildung - und damit auch für alle unsere berufsbegleitenden Weiterbildungen - in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar. Geltend machen können Sie unter anderem die Weiterbildungskosten, die Prüfungsgebühren, Reisekosten sowie Sekundärliteratur. Die Studieninstitut für Kommunikation GmbH stellt Ihnen am Jahresende automatisch Zahlungsbelege zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt aus. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater oder Ihrem Finanzamt. Oder bei unserem Beratungsteam.

 

Beteiligung der Arbeitgeber

Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an, denn viele Unternehmen fördern die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Über Programme wie den Bildungsscheck (siehe unten) können auch Arbeitgeber finanzielle Fördermittel für Mitarbeiterschulungen erhalten.

 

Aufstiegs-BAföG

Für einige Lehrgänge besteht für Sie die Möglichkeit, Aufstiegs-BAföG zu beantragen. Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - sog. "Aufstiegs-BAföG" - begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Das Aufstiegs-BAföG unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses. Über die Darlehensteilerlasse hinaus werden Anreize zum erfolgreichen Abschluss und den Schritt in die Selbstständigkeit geschaffen. Lehrgänge der Studieninstitut für Kommunikation GmbH, die diese Förderung bewilligt bekommen: Veranstaltungsfachwirt/in (IHK)

 

Begabtenförderung: Aufstiegsstipendium und Weiterbildungsstipendium

Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung - Gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB) betreut im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zwei Stipendienprogramme: das Weiterbildungsstipendium und das Aufstiegsstipendium. Das Aufstiegsstipendium spricht Berufstätige an, die studieren wollen. Also diejenigen, die erstmals ein berufsbegleitendes oder Vollzeit-Studium aufnehmen wollen. Voraussetzungen: eine mindestens zweijährige Berufserfahrung und mindestens eine 1,9 als Abschlussnote der Berufsausbildung. Das Weiterbildungsstipendium spricht junge Menschen unter 25 an, die berufstätig sind und beispielsweise einen sehr guten Abschluss in ihrer Ausbildung erlangt haben.

 

Brandenburg

 

Hamburg: Weiterbildungsbonus PLUS

  • Wer? Beschäftigte mit Wohnsitz oder Arbeitsort in Hamburg aus Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Unter Umständen auch Selbstständige.
  • Wie viel? 50% der Kosten (max. 750€), bei Beschäftigten, die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt vom Jobcenter erhalten auch 100%.
  • Was wird gefördert? Berufliche Weiterbildung, welche mindestens 8 Stunden umfassen.
  • Beantragungsfrist: 4 Wochen vor Weiterbildungsbeginn.

>> Hier gibt es Informationen zum Weiterbildungsbonus PLUS

 

Rheinland-Pfalz: QualiScheck

  • Wer? Gefördert werden können grundsätzlich alle Beschäftigten mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz, unabhängig von der Höhe des Einkommens.
  • Wie viel? Es werden 60% der Kosten gefördert (max. 1.500€)
  • Beantragungsfrist: 4 Wochen vor Weiterbildungsbeginn.

>> Hier gib es Informationen zum QualiScheck Rheinland-Pfalz

Schleswig-Holstein: Weiterbildungsbonus

  • Wie viel? Es werden 40% der Kosten gefördert (max. 1.500€)
  • Beantragungsfrist: 4 Wochen vor Kursbeginn

>> Hier gibt es Informationen zum Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein 

Sachsen: Weiterbildungsscheck & andere Förderungen

 
Die SAB Bank stellt für verschiedene Zielgruppen vielfältige Möglichkeiten zur Förderungen von beruflicher Weiterbildung vor.
Infos: www.sab.sachsen.de

Thüringen: Weiterbildungsscheck

  • Wer? Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer von Unternehmen mit Betriebsstätte/Sitz in Thüringen mit zu versteuerndem Jahreseinkommen von unter 55.000€ (110.000€ bei Zusammenveranlagung).
  • Wie viel? Teilnahme- und Prüfungsgebühren von bis zu 1.000€ können gefördert werden. 
  • Was wird gefördert? Individuelle Weiterbildungen mit Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit. 
  • Nur möglich, wenn alle anderen Fördermöglichkeiten ausgeschlossen sind.

>> Hier gibt es Informationen zum Weiterbildungsscheck Thüringen

 

Nordrhein-Westfalen (NRW): Bildungsurlaub

Arbeitnehmer/innen im Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) haben ein Anrecht auf 5 Tage Bildungsurlaub jährlich. Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn gestellt werden. Die Regelung gilt 

  • für Arbeitnehmer/innen 5 Tage (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche)
  • für Auszubildende (nur politische Bildung) 5 Tage während der Ausbildung 
  • frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
  • nicht für Beamte
  • bei Weiterbildungen mit Mindestdauer 3 Tagen en bloc oder in 5 Tagen in Wochen-Intervallen, täglich mindestens 6 Unterrichtsstunden

 

Mecklenburg-Vorpommern: Bildungsscheck

  • Wer? Beantragung erfolgt durch Unternehmen mit Niederlassung/Sitz in MV für Beschäftigte.
  • Was wird gefördert? Gefördert wird die Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungen um Kompetenzen und Qualifikationen im Unternehmenskontext zu erlangen. 
  • Wie viel? 50% der Lehrgangskosten (max. 3.000€)
  • Frist: der Scheck ist 24 Monate nach Ausstellung gültig (Personengebunden und auf bewilligten Inhalt beschränkt)

>> Hier gibt es Informationen zum Bildungsscheck Mecklenburg-Vorpommern

 

Soldaten

Soldaten, die aufgrund des Soldatenversorgungsgesetzes Anspruch auf die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme haben, können bei ihrem Berufsförderungsdienst (BFD) einen Antrag auf Übernahme der Studiengebühren stellen.
Infos zum Berufsförderungsdienst

WeGebAU – Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen

Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Das Programm ist auf drei verschiedene Zielgruppen ausgelegt, die sich jeweils in der Förderung leicht unterscheiden:

  • Qualifizierung von Beschäftigten in kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Arbeitnehmern
  • Abschlussbezogene Weiterbildung geringqualifizierter Beschäftigter
  • Abschlussorientierte berufsqualifizierende Ausbildung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) für Solo-Selbstständige einen bundesweit unbürokratischen und niedrigschwelligen Zugang zu Bildungsleistungen.

Wer? Unterstützt werden Solo-Selbstständige mit maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten.

Was? Gefördert werden Maßnahmen, die sich gezielt am Qualifizierungsbedarf der teilnehmenden Solo-Selbstständigen orientieren.

Gefördert werden berufliche Qualifizierungen beziehungsweise Weiterbildungsmaßnahmen von Solo-Selbstständigen zur Sicherung ihrer beruflichen Existenz und/oder Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Je nach Maßnahme und Region ist die Höhe der Zuschüsse unterschiedlich. Für die verschiedenen Zielregionen des ESF-Plus gilt:

  • für stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit dem Land Berlin und der Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier) bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben,
  • für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu zählen die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Der Zuschuss beträgt:

  • maximal 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben (ESF Plus- und Bundesmittel)
  • maximal EUR 4.500 (netto)

>> Infos hier