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Wiederholungsunterweisung für sachkundige Aufsichtspersonen in Versammlungsstätten (Online-Training) |
17.03.2025 09:00 - 17.03.2025 15:00
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Wiederholungsunterweisung Sachkundige Aufsichtsperson
Auffrischungs-Training für Sachkundige Aufsichtspersonen
Sichere und rechtskonforme Veranstaltungen brauchen geschultes Personal: Jährlich geforderte Unterweisung nach MVStättVO für Sachkundige Aufsichtspersonen und Veranstaltungsleiter in Versammlungsstätten
Der Gesetzgeber fordert, dass Sachkundige Aufsichtspersonen und Veranstaltungsleiter in Versammlungsstätten regelmäßig ihr Wissen auffrischen und schreibt eine jährliche Wiederholung vor. Dies ist in der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO), der jeweiligen Landesverordnung, im Arbeitsschutzgesetz und in den DGUV Vorschriften festgelegt. Diese Wiederholungsunterweisung für Sachkundige Aufsichtspersonen in Versammlungsstätten findet als Online-Seminar statt.
Die Details:
340,00 €
Die Gebühren sind umsatzsteuerbefreit. Anpassungen vorbehalten.
Sprechen Sie unser Beratungsteam auf Frühbucher-, Vielbucher-, Treue- und Partnerrabatte an, bundesweit kostenfreie Hotline 0800/77 92 37-0 oder per Mail an beratung@studieninstitut.de. Informationen zu Förderungsmöglichkeiten finden Sie unter www.studieninstitut.de/foerderung.
Betreiber von Versammlungsstätten, Veranstalter, Agenturen, Dienstleister und Freiberufler sowie Personen mit aufsichtführenden Aufgaben in einer Veranstaltung, die das Seminar "Zertifizierte unterwiesene Person", „Sachkundige Aufsichtsperson“ oder ähnliche Kurse absolviert haben.
- Webinar 1: Erfahrungsberichte, Gesetzeslage
- Webinar 2: Aufgaben und Verantwortung
- Webinar 3: Gefährdungen, Fragen und Antworten, Ausblicke
Die Unterweisung findet als Online-Training an einem Tag statt und ist verteilt auf drei Slots:
- Online-Training 1: 09:00 bis 10:30 Uhr
- Online-Training 2: 11:00 bis 12:30 Uhr
- Online-Training 3: 13:30 bis 15:00 Uhr
Änderungen vorbehalten.
Am Ende der Weiterbildung:
- wissen Sie eine Wiederholung der Punkte, worauf (nach MVStättVO) zu achten ist, um Veranstaltungen sicher zu planen und zu realisieren,
- können Sie Risiken und Sicherheitsmängel bei Veranstaltungen eigenständig erkennen und Maßnahmen ergreifen,
- haben Sie wichtiges Wissen zum Einsatz und Verantwortungsbereich von sachkundigen Aufsichtspersonen erlernt,
- kennen Sie die Anforderungen an Planer, Veranstalter und Betreiber, die sich aus den wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen zur Sicherheit in Versammlungsstätten ergeben.
Alle Lehrinhalte werden auch als individuelles Inhouse-Training angeboten. Interesse? Dann schreiben Sie uns an inhouse@studieninstitut.de.